IMAGE KOLUMNE NR. 42 / JUNI 2010
Herbede und der letzte kostenlose Mai
Im Januar 2009 habe ich an dieser Stelle von einem belauschten Gespräch in einem Linienbus berichtet, wobei ich die Urheber dieses Gespräches, zwei männliche Senioren, jetzt wieder beim Busfahren angetroffen habe. Ihre Diskussion über die aktuelle gesellschaftliche Lage war für die anwesenden Fahrgäste im Bus nicht zu überhören und das Gehörte war so brisant, dass ich den wesentlichen Inhalt des Gespräches hier gerne wiedergebe. Aber, liebe Leserinnen und Leser, es handelt sich dabei um keine guten Nachrichten, denn es wird nach Auskunft der beiden Senioren kommen, das Gesetz zur Besteuerung von Tagen mit Zusatzleistungen im Monat Mai. Was verbirgt sich nun hinter diesem Gesetz? Wenn ich die beiden Rentner richtig verstanden habe ist es so: der Staat stellt ja jeder Bürgerin/jedem Bürger kostenlos 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Alle vier Jahre gibt es einen Bonus von einem Tag dazu, das sogenannte Schaltjahr, wobei der Bonustag nicht am Schalter ausgezahlt wird, den bekommt man quasi gratis direkt in den Kalender eingespeist. Die vom Staat zur Verfügung gestellten 365 Tage werden in zwölf Monate aufgeteilt. Das Grundsystem ist nun so konstruiert, dass nach sechs Werktagen immer ein Sonntag folgt und das ist alles kostenlos. So weit, so gut. Aber ein Problem hat sich in den letzten Jahrzehnten in unserem Land eingeschlichen, denn immer mehr Menschen und Institutionen nutzen diese vom Staat kostenlos zur Verfügung gestellten Tage für eigene Zwecke, gerade im Monat Mai, und um diesen Auswuchs einzudämmen gibt es ab dem nächsten Jahr das Gesetz zur Besteuerung von Tagen mit Zusatzleistungen im Monat Mai. Was sind nun Tage mit Zusatzleistungen im Monat Mai? Hier einige Beispiele aus dem letzten Monat: auf jeden Fall die Gewerkschaften mit ihrem „Tag der Arbeit“ als Feiertag. Da gibt es für die gleich eine Doppelbesteuerung, von wegen arbeiten und feiern. Die Kirchen mit ihren Feiertagen Christi Himmelfahrt und Pfingsten – von wegen kostenlos den Luftraum nutzen und heiligen Geist ausschütten ohne zu versteuern! Die Brückentage an den langen Wochenenden im Mai gibt es auch nicht mehr umsonst, da muss demnächst Maut für bezahlt werden. Wer Vatertag feiern will muss dies vorher beantragen und Unterhaltungszahlungen leisten. Beim Muttertag wird jeder Bürger im Mai mit der Abgabe des sogenannten „Mutter-Talers“ (nicht mit Muttental zu verwechseln) belastet, weil der Staat in der Regel davon ausgeht, dass jeder Bürger eine Mutter hat oder hatte. Einzig die Besteuerung der Zusatzleistung eines Wahltages zum Landtag in NRW bleibt kostenfrei, denn das Wahlergebnis ist schon Bestrafung genug für die Bürger.
Ich habe mich bei meiner Busfahrt dann doch getraut, mich in das Gespräch der beiden Senioren einzumischen. Ich wollte nämlich wissen, ob sie sich sicher wären mit ihren Äußerungen oder ob das Ganze doch nur Gerüchte wären? Die Antwort möchte ich nicht vorenthalten, die lautete: „Junger Mann (man meinte mich), wenn Du als Politiker mit solchen Problemen zu kämpfen hast wie zur Zeit, hast Du nur noch einen Plan in der Schublade: „Alles neu macht der Mai!“